Antragsstellung & Therapiebeginn

Um eine Therapie bei uns beginnen zu können, ist es in der Regel notwendig, einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem jeweils zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung autismusspezifischer Fördermaßnahmen in unserer Praxis in der Regel eine unabhängige, ärztliche Diagnose erforderlich ist.

Bei dem Antrag auf Kostenübernahme sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.

 

Ihr Weg zu uns:

  1. Am besten, Sie vereinbaren telefonisch (0234/532506) werktags zwischen 9-14 Uhr einen Termin für ein Erstgespräch bei uns.
    • Bereits am Telefon nehmen wir erste Informationen von Ihnen auf, damit sich die TherapeutIn, mit der Sie das Erstgespräch führen, besser auf das Gespräch vorbereiten kann.
  2. Das Erstgespräch findet bei uns in der Praxis statt.
    • Sie erzählen uns, warum Sie sich eine Förderung wünschen, wir stellen uns und unsere Arbeitsweisen vor.
    • Wir stellen Ihnen ein Formular für den Antrag zur Verfügung und helfen Ihnen beim Ausfüllen.
    • Im Anschluss verfassen wir mit den Informationen von Ihnen einen Bericht, der den Anträgen beigefügt wird.
  3. Sobald unser Bericht fertig und die Anträge von Ihnen unterschrieben sind, können diese gemeinsam per Post an den Sozialhilfeträger geschickt werden.
    • Die Anträge müssen bei Minderjährigen, bei geteiltem Sorgerecht, von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
    • Sollte es einen gesetzlichen Betreuer geben, so muss dieser den Antrag unterschreiben.
  4. Der Sozialhilfeträger schickt Ihnen, nach erfolgreicher Bearbeitung, einen Bewilligungsbescheid zu, den Sie uns bitte für unsere Unterlagen in Kopie zukommen lassen.
  5. Sobald eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gesichert ist (Bewilligungsbescheid liegt vor) können wir Sie auf unsere Warteliste setzen.
  6. Eine passende TherapeutIn ruft Sie an, sobald ein Therapieplatz zur Verfügung steht und bespricht mit Ihnen den Therapiebeginn.