Unsere Leistungen der autismusspezifischen Förderung bewegen sich in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
Für Sie bedeutet das, dass bei den Sozialhilfeträgern, z.B. Jugendamt oder Sozialamt, ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden kann. Dies geschieht unabhängig von den Krankenkassen.
Diese sind dann, nach fachlicher Prüfung des Bedarfs, für die Übernahme der Kosten zuständig.
In diesem Falle rechnen wir entstehende Kosten direkt mit dem jeweiligen Sozialhilfeträger ab.
Je nach Höhe Ihres Einkommens bzw. Vermögens, kann Sie jedoch der jeweilige Sozialhilfeträger, zur anteiligen Übernahme der Kosten verpflichten.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie aber gerne in einem Erstgespräch in unserer Praxis.
Sollte der Antrag auf Kostenübernahme eines Sozialhilfeträgers nicht gewünscht oder nicht erfolgreich sein, ist es unter Umständen auch möglich, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen.