Warum muss ich so lange auf einen Therapieplatz warten?

Vier bis acht Wochen nach der telefonischen Anmeldung findet das Erstgespräch statt, an dem außer dem Menschen mit Autismus seine Eltern oder andere Sorgeberechtigte teilnehmen. Etwa drei Wochen später ist ein Bericht über das Erstgespräch von Seiten der Praxis verfügbar. Eltern oder Sorgeberechtigte können mit Hilfe dieses Berichtes, eines eigenen Antragsformulars und in der Regel einer ärztlichen Diagnose einen Antrag beim Kostenträger stellen. Die Antragstellung beim Kostenträger (i.d.R. Sozialamt oder Jugendamt sowie in einigen Fällen der Landschaftsverband) ist jedoch bei den meisten Kostenträgern auch schon unter der Vorlage des ärztlichen Gutachtens zur Diagnose möglich. Die Bearbeitungszeiten beim Kostenträger sind unterschiedlich lang. Meist wird in dieser Zeit noch eine weitere Vorstellung z.B. bei einer Ärztin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes erforderlich. Sobald die Übernahme der Kosten durch den Kostenträger zugesagt wurde, sollte ein Anruf in der Praxis erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die gegebenenfalls notwendige Wartezeit in der Praxis, die zwischen einem und sechs bis sieben Monaten liegen kann. Sobald ein inhaltlich und zeitlich passender Therapieplatz frei ist, meldet sich eine MitarbeiterIn des Autismoteams bei den Eltern oder Sorgeberechtigten oder der KlientIn selbst.
Die Praxis ist bemüht, Wartezeiten möglichst gering zu halten. Dies gelingt jedoch nur teilweise, da wir die Nachfrage nach Therapien und die Dauer der schon begonnenen Fördermaßnahmen nicht oder nur teilweise steuern können.